Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Personalausweis/Reisepass nicht angetreten wird.
Der pauschalisierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person:
Standard-Gebühren
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 15%
vom 29.bis 22. Tag: 20%
vom 21. bis 15. Tag: 30%
vom 14. bis 8. Tag: 50%
vom 7. bis 1. Tag: 65%
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 80%
[Die Angaben in Prozent beziehen sich auf den Bruttoreisepreis]
Unser Preis von 299 Euro ist sehr knapp kalkuliert und enthält daher keine Versicherungen. Wir empfehlen bei Wunsch nach Absicherung den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sollte die Veranstaltung aus von uns nicht zu verantworteten Gründen ausfallen oder an Orte verlegt werden zu denen wir keinen Transfer anbieten können, erhalten alle Mitfahrer ihren vollen Eintrittsticketpreis zurückerstattet. Sollten dabei von ATP Vorverkaufsgebühren einbehalten werden, kann von uns dieser Differenzbetrag nicht erstattet werden. Sollten von Seiten der Fähr- und Busunternehmen Stornierungsgebühren eingefordert werden, werden diese prozentual auf alle Mitresienden umgelegt, jedoch darf der Abzug 15% des an uns gezahlten Betrags nicht übersteigen.
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